AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pferdeschule Tatjana Götz

Stand: 21. August 2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit:

Pferdeschule Tatjana Götz Inhaberin: Tatjana Verena Götz Neumarker Str. 21 93458 Eschlkam Deutschland

Telefon: +49 176 66890906 E-Mail: info@tgreiten-akademie.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE415465632

Die AGB gelten für die von der Pferdeschule angebotenen Leistungen. Dazu gehören insbesondere Reitunterricht, Longenunterricht, Bodenarbeit, Ausritte, X Trail Angebote, therapeutisches Reiten, Abzeichenkurse, Ferienangebote, Besuche bei Kunden sowie Teambuilding und andere Veranstaltungen mit Pferden.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen und sonstigen Organisationen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Leistungen und individuelle Gestaltung

Art, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Termine, Preise und sonstige Bestandteile der gebuchten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

Die Arbeit mit Menschen und Pferden richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen am Veranstaltungstag. Übungen, Pferdeeinsatz, Reihenfolge und Ablauf dürfen angepasst werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierwohls, des Wetters, des Gesundheitszustands eines Pferdes oder wegen vergleichbarer sachlicher Umstände erforderlich ist. Der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung bleibt erhalten.

Ein bestimmtes Pferd, eine bestimmte Übung oder eine bestimmte Reitzeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Anfrage und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Eine Anfrage kann insbesondere über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch, über WhatsApp oder persönlich erfolgen. Die Anfrage ist unverbindlich.

Bei Teambuildings folgt auf die unverbindliche Anfrage zunächst eine Vorabklärung. Anschließend erstellt die Pferdeschule ein individuelles schriftliches Angebot. Die Buchung wird durch die schriftliche Annahme dieses Angebots oder durch eine schriftliche Buchungsbestätigung verbindlich. Ein separates Online Buchungs- oder Bezahlsystem wird für Teambuildings nicht vorausgesetzt.

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Bei anderen individuellen Angeboten, insbesondere bei Veranstaltungen und Ferienangeboten, wird die Buchung durch die schriftliche Annahme des Angebots oder eine schriftliche Buchungsbestätigung verbindlich. Bei anderen Pferdeschulleistungen kann der Vertrag außerdem zustande kommen, wenn mit der vereinbarten Leistung begonnen wird.

Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag mit einem gesetzlichen Vertreter geschlossen. Dieser muss die für die Teilnahme erforderlichen Erklärungen abgeben und dafür sorgen, dass die vereinbarten Regeln eingehalten werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Preisliste oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, enthalten Preise gegenüber Verbrauchern die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern kann der Preis im individuellen Angebot als Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich ein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde.

Monatliche Beiträge können aufgrund einer individuellen Vereinbarung per SEPA Lastschrift eingezogen werden. Laufzeit, Kündigung, Zahlungstermine und Nachholmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Reitvertrag oder der individuellen Kundenvereinbarung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer beziehungsweise bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter müssen vor Beginn alle Umstände mitteilen, die für eine sichere und verantwortungsvolle Durchführung relevant sind. Dazu können insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Einschränkungen der Beweglichkeit sowie besondere Unterstützungsbedarfe gehören.

Gesundheitsdaten sollen nicht unaufgefordert über ein allgemeines Kontaktformular oder über WhatsApp übermittelt werden. Wenn solche Angaben erforderlich sind, stellt die Pferdeschule einen geeigneten Übermittlungsweg und die notwendigen Datenschutzhinweise bereit.

Den Anweisungen von Tatjana Götz, Mike Götz und eingesetzten Betreuungspersonen ist Folge zu leisten. Stallungen, Weiden, Paddocks, Boxen und sonstige gekennzeichnete Bereiche dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden.

Teilnehmer müssen geeignete, wettergerechte Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Beim Reiten ist ein geeigneter Reithelm verpflichtend. Weitere Schutzkleidung kann abhängig von der jeweiligen Leistung vorgeschrieben werden.

Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet. Personen können von einer Übung oder Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie Sicherheitsanweisungen missachten, Menschen oder Tiere gefährden, Pferde grob oder tierschutzwidrig behandeln oder die Durchführung erheblich stören. Soweit der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist, bleibt der Vergütungsanspruch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Tierwohl und Auswahl der Pferde

Das Wohl der eingesetzten Pferde hat Vorrang. Die Pferdeschule entscheidet unter fachlichen Gesichtspunkten, welches Pferd für eine Person, eine Übung oder eine Veranstaltung geeignet ist.

Die Pferdeschule kann Pferde austauschen, Pausen einlegen, Übungen verändern oder beenden und praktische Inhalte durch geeignete andere Inhalte ersetzen, wenn der Gesundheitszustand, die Tagesform oder das Verhalten eines Pferdes dies erfordern.

Grob tierschutzwidriges, gewaltsames oder wiederholt unangemessenes Verhalten gegenüber einem Tier wird nicht akzeptiert.

7. Termine, Verspätung und Absage einzelner Pferdeschultermine

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Teilnehmer einen einzelnen Termin nicht wahrnehmen, muss die Absage spätestens 24 Stunden vor Beginn erfolgen.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung verlangt werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Rechtzeitig abgesagte Termine können nur im Rahmen der jeweiligen Kundenvereinbarung, vorhandener Kapazitäten und der dort festgelegten Anzahl nachgeholt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Verspätungen des Teilnehmers verlängern den gebuchten Termin grundsätzlich nicht. Ob eine sichere und sinnvolle Teilnahme noch möglich ist, entscheidet die verantwortliche Leitung nach den Umständen des Einzelfalls.

8. Absage und Änderung durch die Pferdeschule

Die Pferdeschule darf Termine aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder inhaltlich angemessen anpassen. Dazu gehören insbesondere Krankheit, ein Ausfall eines für die Leistung erforderlichen Pferdes, extreme Witterung, nicht nutzbare Flächen, behördliche Anordnungen oder andere Umstände, die eine sichere und pferdegerechte Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Die Kunden werden so früh wie möglich informiert. Je nach gebuchter Leistung wird ein Ersatztermin, ein geeigneter Ersatzinhalt oder eine andere einvernehmliche Lösung angeboten. Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und kein Ersatz vereinbart werden, werden bereits gezahlte Beträge für den nicht erbrachten Teil erstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser AGB.

9. Besondere Bedingungen für Teambuilding und Teamtage

9.1 Zielgruppe und Leistungsumfang

Teambuildings können von Unternehmen, Vereinen, privaten Gruppen, Familien und anderen Gruppen gebucht werden. Die reguläre Gruppengröße beträgt 2 bis 10 erwachsene Personen. Abweichende Gruppengrößen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

Der Teamtag wird als halbtägiges oder ganztägiges Angebot gestaltet. Dauer, Inhalte, Teilnehmerzahl, Preis und enthaltene Leistungen werden im schriftlichen Angebot festgelegt.

Die Übungen finden vom Boden aus statt. Es wird nicht geritten. Die Teilnehmer bearbeiten einzeln oder gemeinsam Aufgaben mit und rund um die Pferde. Der konkrete Ablauf wird an die Gruppe, die Pferde, das Wetter und die Bedingungen vor Ort angepasst.

Kaffee und weitere Getränke sind Bestandteil des Angebots. Art und Umfang des Essens werden mit dem Kunden abgestimmt und im Angebot festgehalten.

9.2 Charakter und Grenzen des Angebots

Der Teamtag ist ein erlebnisorientiertes Angebot. Er ermöglicht gemeinsame Erfahrungen in einer ungewohnten Umgebung und kann Beobachtungen und Gespräche über das gemeinsame Vorgehen anregen.

Der Teamtag ist keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, keine psychologische Diagnostik und keine Konflikttherapie. Die Pferde werden nicht zur Diagnose von Persönlichkeiten oder verborgenen Problemen eingesetzt. Ein bestimmter persönlicher oder betrieblicher Erfolg, eine dauerhafte Veränderung der Zusammenarbeit oder eine Lösung bestehender Konflikte wird nicht geschuldet.

Bei akuten, schwerwiegenden Teamkonflikten oder einem Bedarf an Therapie, Mediation oder psychologischer Beratung ist das Angebot nicht geeignet.

9.3 Mitwirkung und Sicherheit

Der buchende Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer vor dem Termin über Kleidung, Schuhwerk, Sicherheitsregeln und den vorgesehenen Ablauf informiert werden.

Alle Teilnehmer müssen erwachsen sein und den Sicherheitsanweisungen folgen. Die Pferdeschule darf einzelne Übungen für Teilnehmer verändern oder beenden, wenn dies für eine sichere Durchführung erforderlich ist.

9.4 Verpflegung, Allergien und Unverträglichkeiten

Der Kunde teilt der Pferdeschule innerhalb der vereinbarten Frist die Anzahl der Teilnehmer sowie bekannte Allergien, Unverträglichkeiten und vereinbarte Ernährungswünsche mit. Die Pferdeschule berücksichtigt bestätigte Angaben im vereinbarten Umfang. Eine vollständig allergenfreie Zubereitungsumgebung kann nur zugesagt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9.5 Stornierung durch den Kunden

Für die Stornierung eines vereinbarten Teamtags gilt vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung folgende Staffel:

  • bis 30 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
  • 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 25 Prozent des vereinbarten Preises,
  • 14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Preises,
  • 7 Kalendertage bis 72 Stunden vor dem Termin: 75 Prozent des vereinbarten Preises,
  • weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 90 Prozent des vereinbarten Preises.

Maßgeblich ist der Eingang der Absage in Textform. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Belegung werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Verschiebung auf Wunsch des Kunden ist nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung oder einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bereits angefallene, nicht mehr vermeidbare Fremd- und Vorbereitungskosten können berechnet werden, wenn der Kunde vorher darüber informiert wurde.

9.6 Wetter, Krankheit und sonstiger Ausfall

Kann der Teamtag wegen extremer Witterung, Krankheit, eines Ausfalls notwendiger Betreuungspersonen, der Nichtverfügbarkeit geeigneter Pferde oder aus vergleichbaren wichtigen Gründen nicht verantwortungsvoll durchgeführt werden, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab.

Ist kein Ersatztermin möglich oder wünschen beide Parteien stattdessen eine Aufhebung, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung zurückgezahlt. Abweichende Lösungen können schriftlich vereinbart werden.

9.7 Foto und Videoaufnahmen

Foto oder Videoaufnahmen für Werbung, Website oder soziale Medien erfolgen nur, wenn dies vorab mit dem Kunden abgestimmt wurde und die erkennbaren Personen gesondert schriftlich eingewilligt haben. Die Teilnahme am Teamtag ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig. Einzelheiten zu Zweck, Umfang und Widerruf werden in einer gesonderten Einwilligung geregelt.

10. Ferienangebote und Veranstaltungen mit Minderjährigen

Bei Ferienangeboten und anderen Veranstaltungen mit Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter alle für Betreuung, Erreichbarkeit und Sicherheit erforderlichen Angaben vollständig und richtig übermitteln.

Aufsichtsumfang, Bring- und Abholzeiten, Verpflegung, Übernachtung, mitzubringende Ausrüstung, Medikamente und besondere gesundheitliche Anforderungen werden für das jeweilige Angebot gesondert vereinbart. Medikamente werden nur aufgrund einer vorherigen eindeutigen Vereinbarung und der erforderlichen Informationen verwahrt oder verabreicht.

11. Leistungen beim Kunden und eigene Pferde

Bei Terminen außerhalb des Hofes sorgt der Kunde für einen sicheren und geeigneten Veranstaltungsort sowie für die erforderlichen Zutritts- und Nutzungserlaubnisse, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Nimmt ein Kunde mit einem eigenen Pferd teil, ist er für dessen Eignung, Gesundheitszustand, Transport und erforderlichen Versicherungsschutz verantwortlich. Die Pferdeschule darf die praktische Arbeit mit einem Pferd ablehnen oder abbrechen, wenn konkrete Sicherheits- oder Tierschutzgründe entgegenstehen.

Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten werden nach der individuellen Vereinbarung berechnet.

12. Foto, Video und Tonaufnahmen allgemein

Aufnahmen durch die Pferdeschule, die nicht zur Vertragserfüllung erforderlich sind, erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage.

Teilnehmer dürfen andere Personen, Mitarbeiter oder Veranstaltungen nur mit vorheriger Zustimmung aufnehmen. Rechte der abgebildeten oder aufgenommenen Personen bleiben unberührt.

13. Haftung

Die Pferdeschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Umgang mit Pferden ist trotz fachgerechter Auswahl, Anleitung und Aufsicht mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Diese Information schränkt die gesetzlichen Haftungsansprüche nicht ein.

Für mitgebrachte Gegenstände haftet die Pferdeschule nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Website. Für Gesundheitsangaben, Fotoaufnahmen, Newsletter oder andere besondere Verarbeitungsvorgänge können ergänzende Datenschutzhinweise und Einwilligungen verwendet werden.

15. Gesetzliches Widerrufsrecht

Soweit einem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert belehrt.

Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Ob die Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit termingebundenen Freizeitbetätigungen greift, wird für den jeweiligen Vertrag und die konkrete Leistung beurteilt. Sie gilt nicht pauschal für sämtliche Leistungen der Pferdeschule. Eine vertragliche Stornierung und ein gesetzlicher Widerruf sind rechtlich nicht dasselbe.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Die Pferdeschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.